Die Europäische Union unternimmt derzeit eine umfassende Überarbeitung ihrer zentralen Plattformrichtlinie, der E-Commerce-Richtlinie. Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission, die Exekutive der EU, versprochen, die digitale Zukunft Europas neu zu gestalten und ein ganzes Paket neuer Regeln vorzuschlagen. Dieses Paket wird derzeit als Digital Services Act (DSA, Digitale-Dienste-Gesetz) bezeichnet. Das Paket soll die rechtlichen Pflichten von Plattformen in Bezug auf Nutzerinhalte regeln und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer im Internet beinhalten. Der Digital Services Act bietet eine einmalige Gelegenheit, Grundsätze wie Transparenz, Offenheit und informationelle Selbstbestimmung neu zu beleben und eine kühne, evidenzbasierte Vision zu formulieren, um einige der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit anzusprechen.
Bei der Einführung der Grundsätze, die unsere politische Arbeit leiten werden, war unsere Botschaft an die EU klar: Funktionierendes bewahren. Unzulängliches korrigieren. Den Nutzern die Kontrolle zurückgeben.
Funktionierendes bewahren:
Beschränkte Haftung. Keine Filterung
Nutzer und Innovatoren befähigen:
Interoperabilität
Nutzer an erste Stelle setzen:
Nutzer in Kontrolle
Unzulängliches korrigieren:
Verfahrensgerechtigkeit