Die Europäische Union unternimmt derzeit eine umfassende Überarbeitung ihrer zentralen Plattformrichtlinie, der E-Commerce-Richtlinie. Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission, die Exekutive der EU, versprochen, die digitale Zukunft Europas neu zu gestalten und ein ganzes Paket neuer Regeln vorzuschlagen. Dieses Paket wird derzeit als Digital Services Act (DSA, Digitale-Dienste-Gesetz) bezeichnet. Das Paket soll die rechtlichen Pflichten von Plattformen in Bezug auf Nutzerinhalte regeln und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer im Internet beinhalten. Der Digital Services Act bietet eine einmalige Gelegenheit, Grundsätze wie Transparenz, Offenheit und informationelle Selbstbestimmung neu zu beleben und eine kühne, evidenzbasierte Vision zu formulieren, um einige der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit anzusprechen.
Bei der Einführung der Grundsätze, die unsere politische Arbeit leiten werden, war unsere Botschaft an die EU klar: Funktionierendes bewahren. Unzulängliches korrigieren. Den Nutzern die Kontrolle zurückgeben.
![European Union circle of stars with an upload icon in the center](https://www.eff.org/files/2020/11/23/dsa-principle-sq-1.png)
Funktionierendes bewahren:
Beschränkte Haftung. Keine Filterung
![European Union circle of stars with gear icon in the center](https://www.eff.org/files/2020/11/23/dsa-principle-3-sq.png)
Nutzer und Innovatoren befähigen:
Interoperabilität
![European Union circle of stars with icon of person with heart in the center](https://www.eff.org/files/2020/11/23/dsa-principle-4-sq.png)
Nutzer an erste Stelle setzen:
Nutzer in Kontrolle
![European Union circle of stars with scales of justice icon in the center](https://www.eff.org/files/2020/11/23/dsa-principle-sq-2.png)
Unzulängliches korrigieren:
Verfahrensgerechtigkeit
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